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Die Anmeldung neuer SchülerInnen für laufende Schuljahre nimmt das Sekretariat in den Öffnungszeiten entgegen. Stammbuch und das letzte Zeugnis der vorigen Schule sind vorzulegen.

 

Über die Anmeldung von Schulneulingen, die zwischen Herbstferien und 15. November erfolgen muss, informieren Schulträger, Kindergärten und Presse jeweils im Vorfeld ab ca. September/Oktober.

 

Über das Bildungspaket können im Bedarfsfall Ausflüge, Nachhilfe oder besondere Anschaffungen finanziert werden. Wir helfen weiter, sprechen Sie uns vertraulich an!

 

Unsere Bücherei öffnet ihre Türen für alle Kinder freitags in der Zeit von 9:30 bis 10:00 Uhr (Große Pause).

 

Ein Elternsprechtag findet pro Halbjahr statt, im Bedarfsfall ist aber nach Terminabsprache zeitnah ein Gespräch mit der KlassenlehrerIn/FachlehrerIn/Schulleitung möglich.

 

Die Empfehlung für den Übergang auf weiterführende Schulen ist Bestandteil des Zeugnisses des 1. Halbjahres Kl. 4 und muss bei der Schulanmeldung für Kl. 5 vorgelegt werden.

 

Für unsere Schule gilt die Ferienordnung des Landes NRW.

 

In Zusammenarbeit mit den kath. Geistlichen findet an jedem zweiten Donnerstag ein Gottesdienst in der kath. Pfarrkirche St. Cyriakus für die Klassen 3 und 4 im Wechsel statt. Dort sind auch Kinder anderer Konfessionen herzlich eingeladen. Zu besonderen Anlässen besuchen auch die SchülerInnen der Klasse 1 und 2 den Gottesdienst (Einschulung, Abschlussgottesdienst, etc.).

 

Hausaufgabenkonzept
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Sie erwachsen aus dem Unterricht und führen zu ihm zurück. In ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang müssen sie die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der SchülerInnen berücksichtigen. Nicht alle Kinder einer Klasse können zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen. Deshalb können auch Hausaufgaben differenziert sein.

Richtzeiten sind:
1./2. Schuljahr 30 Minuten
3./4. Schuljahr 45 Minuten

 

Die LehrerInnen

  • stellen die Hausaufgaben so, dass sie selbständig und eigenverantwortlich erledigt werden können.
  • beachten den Umfang, ermöglichen somit Erfolgserlebnisse und erhalten die Lernfreude der Kinder.
  • achten darauf, dass die SchülerInnen die Hausaufgaben notieren und die entsprechenden Materialien mitnehmen.
  • kontrollieren die Hausaufgaben und geben Rückmeldung an die SchülerInnen.

Die SchülerInnen

  • notieren die Hausaufgaben im Schulplaner.
  • sorgen dafür, dass sie die nötigen Materialien im Tornister haben.
  • arbeiten selbständig und konzentriert.
  • übernehmen Verantwortung für die ordentliche und vollständige Erledigung der Hausaufgaben.

Die Eltern

  • sorgen für einen festen Arbeitsplatz und eine ruhige Arbeitsatmosphäre.
  • würdigen die Bemühungen ihres Kindes.
  • sorgen für vollständige Arbeitsmaterialien.
  • überprüfen die vollständige und ordentliche Anfertigung der Hausaufgaben.
  • unterstützen ihr Kind und geben bei Bedarf Rückmeldung an die Schule.

Die Betreuungskräfte

  • sorgen für einen festen Zeitrahmen und einen ruhigen Arbeitsplatz.
  • beaufsichtigen die Anfertigung der Hausaufgaben.
  • helfen bei Schwierigkeiten.
  • haben den Zeitrahmen im Blick.
  • führen einen regelmäßigen Austausch mit den LehrerInnen und den Eltern.

 

Kennzeichnung von Kleidung und Schulsachen verhindert Verwechslungen und ermöglicht die schnelle Rückgabe verlorenen Eigentums.

 

Krankmeldungen werden am ersten Fehltag eines Kindes telefonisch bis 8.00 Uhr erbeten. Man kann das Kind auch gerne über die SchoolFox-App bei der jeweiligen Klassenleitung krankmelden.

 

Leistungskonzept

In den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen, Sammelband (S. 16) heißt es:

 

„6.2 Leistung bewerten

Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.

Als Leistung werden demnach nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben. Dabei gewinnen die verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen im Laufe der Grundschulzeit ein größeres Gewicht und stellen den entscheidenden Maßstab für die Empfehlungen der Grundschule beim Übergang in die weiterführenden Schulen dar.

In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen. Die Leistungsbewertung in den Fächern wird nach Maßgabe der Ausbildungsordnung ergänzt durch Aussagen zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten.

Die Anforderungen der Lernstandserhebungen werden ergänzend zu den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen im Unterricht" bei der Leistungsbewertung herangezogen.“

 

Noten für Lernzielüberprüfungen werden in den Klassen 3 und 4 erteilt, im 2. Halbjahr des 2. Schuljahres werden die Kinder schrittweise an das Notensystem herangeführt.

 

Notenverteilung / Notenschlüssel bei Klassenarbeiten

Note 1:     100 - 97 %

Note 2:    96,5 - 85 %

Note 3:    84,5 - 70 %

Note 4:    69,5 - 50 %

Note 5:    49,5 - 28 %

Note 6:      27,5 - 0 %

 

Pausenzeiten sind für alle Kinder von 9.40 - 10.00 Uhr und von 11.30 - 11.45 Uhr auf dem Schulhof. Die Frühstückspause findet zwischen 9.30 Uhr und 9.40 Uhr statt.

 

Die Radfahrprüfung legen die SchülerInnen des 4. Schuljahres in Anwesenheit der Verkehrspolizei in Theorie und Praxis ab und sie ist Bestandteil des Sachunterrichtes.

 

Schwimmunterricht wird im Rahmen des Sportunterrichtes in Klasse 4 erteilt und die Leistung fließt in die Sportnote ein.

 

Sekretariat Öffnungszeiten:

  • Dienstag:        7.30 - 10.30 Uhr
  • Donnerstag:   8.00 - 10.00 Uhr
  • Freitag:            8.00 - 10.00 Uhr

Unterrichtsversäumnisse werden als entschuldigte/unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis dokumentiert.

 

Unterrichtsende:

Schulschluss nach der 4. Stunde:  11.30 Uhr

Schulschluss nach der 5. Stunde:  12.30 Uhr

Schulschluss nach der 6. Stunde:  13.20 Uhr

 

VERA siehe zentrale Lernstandserhebung

 

Ein Zeugnis erhalten die SchülerInnen der Klassen 1 und 2 nur am Ende des Schuljahres, die SchülerInnen der Klassen 3 und 4 zum Ende des Schulhalbjahres sowie zum Schuljahresende.

 

Zentrale Lernstanderhebungen, genannt VERA, werden im 2. Halbjahr der Klasse 3 durchgeführt . Erhoben werden die individuellen Schülerleistungen in jährlich wechselnden Bereichen der Fächer Mathematik und Deutsch.